Leitlinien des Fördervereins
Zweck des Vereins ist es, alle Lernenden des Gisbert-von-Romberg-Berufskollegs in ihrer persönlichen Entwicklung und Berufsausbildung durch die Bereitstellung zusätzlicher sächlicher und finanzieller Mittel zu fördern.
Wir sind aufgrund der Förderung der Schülerinnen und Schüler am Gisbert-von-Romberg-Berufskolleg der Stadt Dortmund in ihrer persönlichen Entwicklung und in ihrer Berufsausbildung (Förderung der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung sowie Studentenhilfe) nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes Dortmund-Hörde vom 13.10.2010, StrNr. 315/5795/0401 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
Der Verein dient ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff.
Dazu gehören zum Beispiel:
- die Beschaffung von Lernmitteln, die nicht aus dem Schuletat finanziert werden können,
- die finanzielle Unterstützung von Klassenfahrten, Unterrichtsgängen, Exkursionen und Projekten,
- die finanzielle Abwicklung und Unterstützung besonderer ausbildungsbezogener Projekte und Vorhaben wie zum Beispiel von bestimmten Kursangeboten, Wahlbereichen, Aufbau- und Weiterbildungsgängen,
- Sachspenden von Firmen und Privatpersonen zu ausbildungsrelevanten Raum- und Unterrichtsmedien.
Die bisherigen Leistungen des Fördervereins können sich sehen lassen.
Seit der Gründung im Jahr 1990 konnten Mittel in Höhe von ca. 90 000 € durch Mitgliedsbeiträge und Sachspenden bereitgestellt werden.
Anschaffungen konnten für alle Bildungsgänge getätigt werden:
- Langlauf- und Abfahrtski für die Ski-Kompaktkurse, Stepper, Gymnastikmatten, Trikots für den Fachbereich Sport
- Induktionsherd, Ladenwaage, Töpfe, Messer für den Bereich Hauswirtschaft / Gast- und Nahrungsgewerbe
- Keyboard, Schlagzeug, Elektrobass, Soundmixer für das Fach Musik und die Veranstaltungen des Schullebens
- Holzbearbeitungswerkzeuge, Krankenbetten, eine barrierefreie Küchenzeile für den Bereich Heilerziehungspflege und Sozialpädagogik
- Computer, Monitore, Videorecorder, Solarmodelle.
Durch Zuschüsse
- zu Wander- und Studienfahrten,
- für Aus- und Fortbildungsveranstaltungen,
- Erste-Hilfe-Kurse und
- Anti-Aggressionstraining-Kurse
konnte der Förderverein viele Veranstaltungen über den eigentlichen Unterrichtsrahmen hinaus unterstützen und ermöglichen.
Die Satzung des Fördervereins informiert Sie über den rechtlichen Rahmen.
Vorsitzender: Herr Weigand (Geschäftsführung von Bethel Dortmund)
Stellv. Vorsitzende: Frau Hummel
Schriftführerin: Frau Lohmann
Kassiererin: Frau Cengić
Ein Beitrag des Fördervereins zur Lehrerkonferenz am 08.08.2022
I. Ziele
Rechtsrahmen = Satzung (von 1990)
„Schülerinnen und Schüler des Gisbert-von-Romberg Berufskollegs […] in ihrer persönlichen Entwicklung und in ihrer Berufsausbildung durch die Bereitstellung sachlicher und finanzieller Mittel zu fördern.“ (§2, Abs. 1)
„Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind (oder durch verhältnismäßig hohe Vergünstigungen), begünstigt werden.“ (§3, Abs. 2,3)
„Insbesondere sollen solche Vorhaben gefördert werden, die bei der Vergabe von öffentlichen Mitteln nicht berücksichtigt werden.“ (Ergänzung von 1992 durch den damaligen Beirat: Richtlinien für die Vergabe von Stiftungsmitteln, Abs. 1)
[Hervorhebungen: L.L.]
II. Organe des Vereins
* Mitgliedervollversammlung (§7-10):
- Oberstes Organ, tagt mindestens einmal im Jahr
- Fasst Beschlüsse in einfacher Mehrheit, bei Satzungsänderungen in 2/3-Mehrheit
- Teilnehmende = ausschließlich Mitglieder des Vereins
* Vorstand (§11-13)
- Exekutive Geschäftsführung (gebunden an Satzung und Beschlüsse der MVV)
- Verantwortung für die Erfüllung des Vereinszwecks (ggf. auch Haftung bei Veruntreuung)
- Vorstandsmitglieder: Herr Weigand (Bethel), Frau Hummel (GvR-BK), Frau ?engi? (GvR-BK), Frau Lohmann (GvR-BK)
* Beirat (§14-15 und Ergänzungen aus dem Jahr 1992)
- Beratung in Fragen der Mittelverwendung
- Obligatorische Konsultation bei Geschäftswerten über 1500 EUR
- Beiratsmitglieder: Herr Everding (GvR-BK), Herr Kirsch (Gastronom), Frau Khalfa (GvR-BK)
III. Mittelvergabe
A) Schulsozialarbeit
- Eigenes Finanzkontingent durch den Förderverein
- Einzelfallentscheidungen z.B. für einzelne Lernende in akuten Notlagen
- Einzelvereinbarungen mit begünstigten Lernenden z.B. über Rückzahlungsmöglichkeiten
- Offenlegung der Mittelverwendung ggü. dem Vorstand
B) Vorstand (ggf. nach Konsultation des Beirates)
* Entscheidungen erfolgen auf Grundlage
- Satzung § 2, 3
- Ergänzungen durch den Beirat aus dem Jahr 1992
- Beschlüsse der MVV aus den Jahren 1990-2018
* D.h. Anträge
- müssen auf die Förderung von Lernenden abzielen (pädagogische bzw. didaktische Zielsetzung müssen im Antrag erkennbar sein)
- müssen im Vorfeld gestellt werden (6-Wochen-Frist, keinesfalls rückwirkende Antragsbearbeitung)
- müssen inhaltlich korrekt und formal vollständig sein (siehe Musterantrag)
- müssen über das Onlineformular dem gesamten Vorstand zugehen (kein Zuruf!)
- müssen (sofern möglich) von den Begünstigten selbst gestellt werden (insbes. bei Einzelanträgen von Lernenden)
- müssen (sofern möglich) einen Eigenanteil der Antragstellenden ausweisen