Header 2019 dualGastgewerbe

Voraussetzungen: 

  • keine bestimmte schulische Vorbildung vorgeschrieben
  • mindestens mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) erwünscht
  • Ausbildungsvertrag
  • Bescheinigung des Gesundheitsamtes

Dauer:

  • in der Regel 3 Jahre, bei guten Leistungen kann um ein halbes Jahr verkürzt werden
  • Verkürzungsmöglichkeit des Ausbildungsvertrages bei Fach- oder Hochschulreife

Lernbereiche (beispielhaft): 

  • Beratung und Verkauf im Restaurant
  • Herrichten und Kontrolle von Gasträumen
  • Arbeiten in der Küche und im Magazin
  • Warenbedarfsermittlung
  • Personalwesen und Controlling

Prüfungen/Abschlüsse:

  • Zwischenprüfung im Frühjahr des zweiten Ausbildungsjahres
  • schriftliche und praktische Abschlussprüfungen am Ende der Ausbildung
  • Mit dem Berufsschulabschluss erhält die/der Auszubildende den Erweiterten Ersten Schulabschluss.
    Bei Bestehen der Abschlussprüfung und einer Berufsschulabschlussnote zwischen 2,6 und 3,0 erreicht die/der Auszubildende den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife); liegt die Berufsschulabschlussnote bei 2,5 und besser, erhält die/der Auszubildende die Möglichkeit zum Besuch der gymnasialen Oberstufe.

Berufsschule:

  • wöchentlich wechselnd an einem oder zwei Berufsschultag/-en
  • soll vor allem fachtheoretische Kenntnisse vermitteln sowie die allgemeine Bildung vertiefen und erweitern und umfasst folgende Lernbereiche:

         berufsbezogen:            Produktentwicklung/-pflege, Gastorientierung, Betriebsführung,
                                              Wirtschafts- und Betriebslehre, Englisch
         berufsübergreifend:      Deutsch/Kommunikation, Politik/Gesellschaftslehre, Religion,    
                                              Sport/Gesundheitsförderung
         Differenzierung:            Eventmanagement


Vertiefende Informationen erhalten Sie über folgende Kontaktadressen:

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/start?dest=profession&prof-id=9997

Informationen zur Begabtenförderung:

Um Auszubildende zu Höchstleistungen anzuspornen sei erwähnt, dass alle unter 25-jährigen Auszubildenden, die ihre Abschlussprüfung mit einem Notendurchschnitt von 1,9 (87 Punkte) oder besser bestanden haben, die Möglichkeit erhalten, sich um Stipendien für weitere fachbezogene berufliche Qualifikationen zu bewerben.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung stellt durch die Stiftung Begabtenförderung diese Mittel zur Verfügung, die für eine Stipendiatin / einen Stipendiaten bis zu 7200,- € betragen kann. Dieses Förderprogramm wird von der IHK betreut, welche die Auswahl der Kandidatinnen und Kandidaten übernimmt, über die Förderfähigkeit der Weiterbildungsmaßnahmen entscheidet und die förderfähigen Maßnahmebeiträge auszahlt.

Näheres hierzu recherchieren Sie bitte auf der Internetseite der IHK: https://www.ihk-nordwestfalen.de