Die Berufsschule begleitet die betriebliche Ausbildung nach dem bundesweiten Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Bäckerin / Bäcker
Ziel ist es, die Handlungskompetenz der Schüler durchgängig zu fördern, d.h. die Schüler sollen:
- Selbständig planen und Probleme analysieren
- Maßnahmen und Handlungen durchführen
- Ergebnisse prüfen und bewerten
- Rohstoffe auswählen und Rezepte aufstellen
- Verarbeitungstechniken erproben und exemplarische Produkte herstellen
- Produkte beurteilen und Fertigungstechniken vergleichen
Für den Bäcker-Beruf gelten die folgenden Lernfelder:
Unterstufe
- 1. Unterweisung einer neuen Mitarbeiterin / eines neuen Mitarbeiters
- 2. Herstellen einfacher Teige / Massen
- 3. Gestalten, Werben, Beraten und Verkaufen
- 4. Herstellen von Feinen Backwaren aus Teigen
Mittelstufe
- 5. Herstellen von Weizenbrot und -kleingebäcken
- 6. Herstellen von Backwarensnacks
- 7. Herstellen und Verarbeiten von Sauerteig
- 8. Herstellen von roggenhaltigem Brot und Kleingebäcke
Oberstufe
- 9. Herstellen von Schrot-, Vollkorn- und Spezialbroten
- 10. Herstellen von Feinen Backwaren aus Massen
- 11. Herstellen von Torten und Desserts
- 12. Herstellen von kleinen Gerichten
- 13. Planen und Durchführen einer Aktionswoche
Die Lernfelder werden im berufsbezogenen Lernbereich folgenden Fächern zugeordnet:
- 1. Betriebsorganisation und Wirtschaftsprozesse (LF 1 +13)
- 2. Produktionstechnologie (LF 2,4,5,7,8+11)
- 3. Verkaufskunde (LF 3,6,9,10 + 12)
Der Unterricht zu den Lernfeldern wird von Fachlehrern in den Bereichen Technologie, Praxis, Mathematik und Datenverarbeitung (nur in der Unterstufe) angeboten.
Der Unterricht im berufsübergreifenden Lernbereich umfasst die Fächer:
- Religionslehre
- Politik / Gesellschaftslehre
- Deutsch / Kommunikation
- Sport / Gesundheitsförderung
Der Unterricht an unserer Schule findet wöchentlich wechselnd an einem bzw. an zwei Berufsschultagen statt. Weitere Informationen über unser Unterrichtsangebot, mit dem Berufsschulabschlusszeugnis verbundene allgemeinbildende Schulabschlüsse und Weiterbildungsmöglichkeiten erhalten Sie über diese Kontaktadresse:
Informationen zur Begabtenförderung:
Um Auszubildende zu Höchstleistungen anzuspornen sei erwähnt, dass alle unter 25-jährigen Auszubildenden, die ihre Abschlussprüfung mit einem Notendurchschnitt von 1,9 (87 Punkte) oder besser bestanden haben, die Möglichkeit erhalten, sich um Stipendien für weitere fachbezogene berufliche Qualifikationen zu bewerben.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung stellt durch die Stiftung Begabtenförderung diese Mittel zur Verfügung, die für eine Stipendiatin / einen Stipendiaten bis zu 7200,- € betragen kann. Dieses Förderprogramm wird von der IHK betreut, welche die Auswahl der Kandidatinnen und Kandidaten übernimmt, über die Förderfähigkeit der Weiterbildungsmaßnahmen entscheidet und die förderfähigen Maßnahmebeiträge auszahlt.
Näheres hierzu recherchieren Sie bitte auf der Internetseite der IHK: https://www.ihk-nordwestfalen.de