Hauswirtschafterin / Hauswirtschafter
Um sich für diesen Bildungsgang an unserer Schule anmelden zu können, benötigen Sie einen entsprechenden Ausbildungsplatz. Sie haben sich also vorher in einem Altenheim, einem Krankenhaus, einer Kindertagesstätte o.ä. um einen Ausbildungsplatz beworben und ihn erhalten. Mit Beginn dieser Ausbildung sind Sie bei uns richtig.
In den meisten Berufen wird in Deutschland nach dem Prinzip des dualen Systems ausgebildet. Das bedeutet, dass der Betrieb den praktischen Teil der Ausbildung übernimmt und die Berufsschule sich für die Vermittlung des theoretischen Hintergrunds verantwortlich zeichnet. Zum Bildungsauftrag gehört allerdings nicht nur berufsbildender Unterricht, sondern auch Unterricht in sogenannten allgemeinbildenden Fächern wie z.B. Deutsch, Politik, Sport, Religion oder Fremdsprachen.
Der berufsbildende Unterricht wird seit einigen Jahren in sogenannten Lernfeldern unterrichtet. Diese Lernfelder sind im Rahmenlehrplan des Kultusministeriums vorgegeben und werden zur Umsetzung in den Schulen durch Entwicklung von Lernsituationen individuell inhaltlich geprägt.
Diese Lernsituationen sollen dem beruflichen oder persönlichen Alltag der Auszubildenden möglichst nahekommen und können sich von Jahr zu Jahr unterscheiden. Wesentliche Inhalte der Ausbildung entsprechen aber immer den vorgeschriebenen Standards nach den Vorgaben der Rahmenlehrpläne.
Für den Beruf Hauswirtschafterin / Hauswirtschafter sind folgende Lernfelder vorgegeben:
Übersicht über die Lernfelder für den Ausbildungsberuf Hauswirtschafterin/Hauswirtschafter | ||||
Lernfelder Nr.: |
Titel des Lernfeldes | Zeitrichtwert in Unterrichtsstunden | ||
1. Jahr | 2. Jahr | 3. Jahr | ||
1 | Beruf und Betrieb präsentieren | 40 | ||
2 | Verpflegung zubereiten und anbieten | 100 | ||
3 | Wohn-und Funktionsbereiche reinigen und pflegen | 80 | ||
4 | Personen wahrnehmen und beobachten | 40 | ||
5 | Güter beschaffen, lagern und bereitstellen | 60 | ||
6 | Personen und Gruppen unterstützen und betreuen | 60 | ||
7 | Textilien einsetzen, reinigen und pflegen | 80 | ||
8 | Verpflegung von Personengruppen planen | 60 | ||
9 | Räume und Wohnumfeld gestalten | 40 | ||
10 | Produkte und Dienstleistungen anbieten | 40 | ||
11 | Personen in besonderen Lebenssituationen aktivieren, fördern und betreuen | 80 | ||
12 | Verpflegung als Dienstleistung zu besonderen Anlässen planen und anbieten | 80 | ||
13 | Produkte und Dienstleistungen vermarkten | 80 | ||
14 | Bei der Personaleinsatzplanung mitwirken und Personen anleiten | 40 | ||
ernbereich. Die Fächer des berufsbezogenen Bereichs werden im Stundenumfang mindestens nach den Vorgaben der Rahmenlehrpläne des Kultusministeriums erteilt.
Die Fächer des berufsübergreifenden Bereichs werden in jährlich unterschiedlichem Umfang erteilt.
Im Differenzierungsbereich bieten wir je nach Bedarfslage und Ausbildungsstand weitere Unterrichtsfächer an.
Berufsbezogenen Fächer sind:
- Wirtschafts- und Betriebslehre
- Management von Betriebsprozessen
- Erstellung von Verpflegungsleistungen
- Instandhaltung und Getsaltung von Wohn-und Funktionsbereichen
- Hauswirtschaftliche Betreuung von Personen
- Fremdsprachliche Kommunikation: Englisch
Berufsübergreifende Fächer sind:
- Deutsch / Kommunikation
- Politik
- Sport/ Gesundheitsförderung
- Religion
Differenzierungsbereich:
- Datenverarbeitung
Am Gisbert-von-Romberg-Berufskolleg wird der berufsbezogene Lernbereich neben Wirtschafts- und Betriebslehre in die Stundenplanfächer: Management von Betriebsprozessen (MBP), Datenverarbeitung (DV), Erstellung von Versorgungsleistungen in der Theorie (EVLT), und in der Praxis (EVLP), Instandhaltung und Gestaltung von Wohn- und Funktionsbereichen in Theorie (IGWT) und in der Praxis (IGWP) mit Textilverarbeitung (TV) und Hauswirtschaftliche Betreuung von Personen (HBP) unterteilt. Die Stundenplanfächer unterscheiden sich jedoch teilweise von den Fächerbezeichnungen, die für das Zeugnis vorgesehen sind. Da wir lernfeldbezogen und fächerübergreifend unterrichten, werden die Zeugnisnoten also aus dem erteilten Unterricht nach Lernfeldern gebündelt. Das bedeutet, dass die berufsbezogenen Unterrichtsfächer an den Lernfeldern inhaltlich unterschiedlich intensiv beteiligt sind und sich daraus entsprechend in unterschiedlichen Anteilen die Note ergibt. Die prozentualen Anteile werden jährlich in den Bildungsgangkonferenzen festgelegt, wobei auf den Zeugniskonferenzen auch eine pädagogische Sichtweise eine leicht abweichende Tendenz möglich macht.
Hier eine Übersicht der Zeugnisfächer mit der Zuordnung der Lernfelder und Unterrichtsfächer:
Zeugnisfach | 1. Jahr | 2. Jahr | 3. Jahr |
Management von Betriebsprozessen | LF1, LF5 | LF10 | LF13, LF14 |
Erstellung von Verpflegungsleistungen | LF2 | LF8 | LF12 |
Instandhaltung und Gestaltung von Wohn- und Funktionsbereichen | LF3 | LF7, LF9 | --- |
Hauswirtschaftliche Betreuung von Personen | LF4 | LF6 | LF11 |
In der Oberstufe erweitern wir die Hauswirtschaftsklasse um 3-5 Personen, die sich unter bestimmten Voraussetzungen als sogenannte „Selbstmelder“ nach §45.2 SchG zur Abschlussprüfung angemeldet haben. Sie erhalten in diesem Jahr bezüglich der Lerninhalte Unterstützung durch die Schule. Diese Personen nehmen vollumfänglich am Berufsschulunterricht des dritten Ausbildungsjahres teil, werden aber als Gäste geführt und haben somit keinen Anspruch auf ein Zeugnis, Bafög o.ä.
Die betriebliche Ausbildung erfolgt nach der Ausbildungsordnung, die bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen in Unna erhältlich ist.
Kontakt
Bereichsleitung
Frau J. Mellis (StD')
Gisbert-von-Romberg-Berufskolleg
Tel. 0231-50 28640
Fax 0231-50 28515