Fachkraft Küche
Um sich für diesen Bildungsgang an unserer Schule anmelden zu können, benötigen Sie einen entsprechenden Ausbildungsplatz. Sie haben sich also vorher in einem Restaurant, einem Hotel oder in der Großküche einer Kantine oder eines Krankenhauses bzw. Altenheims um einen Ausbildungsplatz beworben und ihn erhalten. Mit Beginn dieser Ausbildung sind Sie bei uns richtig.
Die meisten Berufe werden in Deutschland nach dem Prinzip des dualen Systems ausgebildet. Das bedeutet, dass der Betrieb den praktischen Teil der Ausbildung übernimmt und die Berufsschule sich für die Vermittlung des theoretischen Hintergrunds verantwortlich zeichnet.
Zum Bildungsauftrag gehört allerdings nicht nur berufsbildender Unterricht, sondern auch Unterricht in sogenannten allgemeinbildenden Fächern wie z.B. Deutsch, Politik, Sport, Religion oder Fremdsprachen.
Der berufsbildende Unterricht wird seit einigen Jahren in sogenannten Lernfeldern unterrichtet. Diese Lernfelder sind im Rahmenlehrplan des Kultusministeriums vorgegeben und werden zur Umsetzung in den Schulen durch Entwicklung von Lernsituationen individuell inhaltlich geprägt.
Diese Lernsituationen sollen dem beruflichen oder persönlichen Alltag der Auszubildenden möglichst nahekommen und können sich von Jahr zu Jahr unterscheiden. Wesentliche Inhalte der Ausbildung entsprechen aber immer den vorgeschriebenen Standards nach den Vorgaben der Rahmenlehrpläne.
Da die Lernfelder des Berufs „Fachkraft Küche“ mit den Lernfeldern des Berufs „Köchin/Koch“ identisch sind, werden die beiden Berufe in gemeinsamen Klassen unterrichtet.
Für den Beruf Fachkraft Küche sind folgende Lernfelder vorgegeben:
Nr. | Bezeichnung der Lernfelder | 1. Jahr | 2. Jahr |
1 | Die eigene Rolle im betrieb mitgestalten sowie Beruf und Betrieb repräsentieren | 40 | |
2 | Waren bestellen, annehmen, lagern und pflegen | 40 | |
3 | In der Küche arbeiten | 120 | |
4 | Das Restaurant vorbereiten und pflegen | 40 | |
5 | Gastbezogenen Service im Restaurant durchführen | 80 | |
6 | Suppen und Saucen herstellen und präsentieren | 40 | |
7 | Gerichte aus Fleischteilen herstellen und präsentieren | 60 | |
8 | Gerichte aus Fisch herstellen und präsentieren | 40 | |
9 | Pflanzliche Rohstoffe und Pilze verarbeiten | 80 | |
10 | Süßspeisen herstellen und präsentieren | 60 | |
Summe gesamt | 320 | 280 |
Der Berufsschulunterricht gliedert sich in einen berufsbezogenen und einen berufsübergreifenden Lernbereich. Die Fächer des berufsbezogenen Bereichs werden im Stundenumfang mindestens nach den Vorgaben der Rahmenlehrpläne des Kultusministeriums erteilt.
Die Fächer des berufsübergreifenden Bereichs werden in unterschiedlichem Umfang erteilt. Die Richtlinien ermöglichen diesbezüglich einen gewissen Spielraum.
Im Differenzierungsbereich können wir je nach Bedarfslage weitere Fächer anbieten.
Berufsbezogenen Fächer sind:
* Wirtschafts- und Betriebslehre
* Betriebsprozesse und Organisation
* Herstellung von Speisen und Produkten
* Gastorientiertes Handeln
* Fremdsprache: Englisch
Berufsübergreifende Fächer sind:
* Deutsch / Kommunikation
* Politik
* Sport
* Religion
Differenzierungsbereich:
* Fremdsprache: Französisch
Hier eine Übersicht der Zeugnisfächer mit der Zuordnung der Lernfelder:
Berufsbezogener Bereich | 1. Jahr | 2. Jahr |
Betriebsprozesse und Organisation | LF1, LF2, LF4 | LF6 |
Herstellung von Speisen und Produkten, Theorie und Praxis | LF3 | LF7, LF8, LF9, LF10 |
Gastorientiertes Handeln, Theorie und Praxis | LF5 | ----- |
Die betriebliche Ausbildung erfolgt nach der Ausbildungsordnung, die bei der Industrie- und Handelskammer zu Dortmund erhältlich ist.
Informationen zur Begabtenförderung
Um Auszubildende zu Höchstleistungen anzuspornen sei erwähnt, dass alle unter 25-jährigen Auszubildenden, die ihre Abschlussprüfung mit einem Notendurchschnitt von 1,9 (87 Punkte) oder besser bestanden haben, die Möglichkeit erhalten, sich um Stipendien für weitere fachbezogene berufliche Qualifikationen zu bewerben.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung stellt durch die Stiftung Begabtenförderung diese Mittel zur Verfügung, die für eine Stipendiatin / einen Stipendiaten bis zu 7200,- € betragen kann. Dieses Förderprogramm wird von der IHK betreut, welche die Auswahl der Kandidatinnen und Kandidaten übernimmt, über die Förderfähigkeit der Weiterbildungsmaßnahmen entscheidet und die förderfähigen Maßnahmenbeiträge auszahlt.
Näheres hierzu recherchieren Sie bitte auf der Internetseite der IHK
Kontakt
Bereichsleitung
Frau J. Mellis (StD')
Gisbert-von-Romberg-Berufskolleg
Tel. 0231-50 28640
Fax 0231-50 28515