Header 2019 Berufliches Gymnasium

Im Unterschied zum traditionellen Gymnasium erhalten die Schülerinnen und Schüler in diesem Bildungsgang die Möglichkeit, sich doppelt zu qualifizieren. Neben dem Erwerb der allgemeinen Studierfähigkeit im Rahmen einer dreijährigen gymnasialen Oberstufe erhalten die Schülerinnen und Schüler die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten des Berufsbildes der Erzieherin. Im Anschluss an das Abitur können sie in einem abschließenden berufspraktischen Jahr die Qualifikation zur Staatlich geprüften Erzieherin / zum Staatlich geprüften Erzieher erlangen. Das Berufspraktikum endet mit einem Kolloquium.

Ziele des Bildungsgangs: 

  • eine wissenschaftspropädeutische Ausbildung zu vermitteln,
  • eine Gesamtheit von Qualifikationen zu vermitteln, die zur Berufsausbildung und Selbstverwirklichung notwendig sind.


Umsetzung und Mittel zur Zielerreichung

Kernfach des berufsbezogenen Lernbereichs sind die Erziehungswissenschaften. Die Fächer Biologie oder Deutsch können weiteres Leistungskursfach sein. Als drittes schriftliches Abiturfach kann zwischen den Fächern Deutsch, Englisch oder Religion gewählt werden. In diesen Fächern wird die allgemeine Studierfähigkeit realisiert. Daneben leisten aber auch alle anderen Fächer ihren Beitrag zum Aufbau einer auf den beruflichen Schwerpunkt bezogenen Kompetenz.


Schwerpunkt Praxis

Im Bildungsgang Erzieher/in Allgemeine Hochschulreife sind Praktika im Umfang von insgesamt vierzehn Wochen verpflichtend vorgesehen. Sie finden organisatorisch und personell in enger Kooperation mit den Fachschulen des Sozialwesens des Gisbert-von-Romberg-Berufskollegs statt. Sie sind stark an den Unterricht angebunden, d.h. Anforderungen und Aufgabenstellungen werden aus dem Unterricht heraus entwickelt. Im Unterrichtsfach Didaktik/Methodik werden die Grundlagen für eine gezielte Beobachtung von Kindern gelegt, die die Grundlage für differenzierte Angebote in den Kindertageseinrichtungen bilden. Ferner steht die Professionalisierung erzieherischen Handelns im Mittelpunkt: Das Beobachten, Planen und Reflektieren sowie die verstärkte Einbeziehung der Adressaten in den Planungs- und Reflexionsprozess ist Ausbildungsziel dieser Phase. Die Praktika weisen einen fächerübergreifenden Bezug auf. Ziel der Nachbereitung und Auswertung ist die Vermittlung von gewonnenen Erfahrungen, einschließlich emotional-affektiver und individueller Eindrücke mit den Erkenntnissen der Wissenschaften. Durch diese Praktika soll die berufliche Orientierung eine Intensivierung erfahren. Die erlebte Konfrontation von Theorie und Praxis kann den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit bieten, die beobachteten und handelnd erlebten Sachverhalte auf dem Hintergrund ihres wissenschaftlichen Erkenntnisstandes kritisch zu hinterfragen.

Um die staatliche Anerkennung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher zu erhalten, ist ein zwölfmonatiges Berufspraktikum erforderlich. Im Rahmen der Abiturprüfung ist bereits der theoretische Prüfungsteil zur staatlichen Anerkennung erfolgt, nun folgt der praktische Teil. Das Berufspraktikum unterliegt den Bestimmungen der Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Fachschule für Sozialpädagogik.