Fleischerin/Fleischer
Um sich für diesen Bildungsgang an unserer Schule anmelden zu können, benötigen Sie einen entsprechenden Ausbildungsplatz. Sie haben sich also vorher in einer Fleischerei, Fleischabteilung eines Supermarktes oder in einem Schlachtbetrieb um einen Ausbildungsplatz beworben und ihn erhalten. Mit Beginn dieser Ausbildung sind Sie bei uns richtig.
Die meisten Berufe werden in Deutschland nach dem Prinzip des dualen Systems ausgebildet. Das bedeutet, dass der Betrieb den praktischen Teil der Ausbildung übernimmt und die Berufsschule sich für die Vermittlung des theoretischen Hintergrunds verantwortlich zeichnet.
Zum Bildungsauftrag gehört allerdings nicht nur berufsbildender Unterricht, sondern auch Unterricht in sogenannten allgemeinbildenden Fächern wie z.B. Deutsch, Politik, Sport, Religion oder Fremdsprachen.
Der berufsbildende Unterricht wird seit einigen Jahren in sogenannten Lernfeldern unterrichtet. Diese Lernfelder sind im Rahmenlehrplan des Kultusministeriums vorgegeben und werden zur Umsetzung in den Schulen durch Entwicklung von Lernsituationen individuell inhaltlich geprägt.
Diese Lernsituationen sollen dem beruflichen oder persönlichen Alltag der Auszubildenden möglichst nahe kommen und können sich von Jahr zu Jahr unterscheiden. Wesentliche Inhalte der Ausbildung entsprechen aber immer den vorgeschriebenen Standards nach den Vorgaben der Rahmenlehrpläne.
Für den Beruf Fleischerin / Fleischer sind folgende Lernfelder vorgegeben:
Übersicht über die Lernfelder für den Ausbildungsberuf Fleischerin / Fleischer |
||||
Lernfelder Nr.: |
Titel des Lernfeldes | Zeitrichwert in Unterrichtsstunden | ||
1. Jahr | 2. Jahr | 3. Jahr | ||
1 | Einführen einer neuen Mitarbeiterin/eines neuen Mitarbeiters | 60 | ||
2 | Beurteilen und Zerlegen von Schwein und Lamm | 80 | ||
3 | Herstellen von Hackfleisch | 40 | ||
4 | Herstellen von küchenfertigen Erzeugnissen | 60 | ||
5 | Informieren über Fleischprodukte | 80 | ||
6 | Beurteilen und Zerlegen von Rind | 80 | ||
7 | Herstellen von Roh- und Kochpökelwaren | 60 | ||
8 | Herstellen von Kochwurst | 60 | ||
9 | Herstellen von Brühwurst | 80 | ||
10 | Herstellen von Rohwurst | 80 | ||
11 | Herstellen von verzehrfertigen Produkten | 40 | ||
12 | Gewinnen von Rohstoffen, Herstellen von Gerichten und besonderen Fleisch- und Wurstwaren |
100 | ||
13 | Beraten von Kunden, Planung von Veranstaltungen und Verpacken von Produkten |
60 |
Der Berufsschulunterricht gliedert sich in einen berufsbezogenen und einen berufsübergreifenden Lernbereich. Die Fächer des berufsbezogenen Bereichs werden im Stundenumfang mindestens nach den Vorgaben der Rahmenlehrpläne des Kultusministeriums erteilt.
Die Fächer des berufsübergreifenden Bereichs werden in unterschiedlichem Umfang erteilt. Die Richtlinien ermöglichen diesbezüglich einen gewissen Spielraum.
Berufsbezogene Fächer sind:
- Wirtschafts- und Betriebslehre
- Betriebsorganisation und Vermarktung
- Fleischgewinnung
- Fleischverarbeitung
Berufsübergreifende Fächer sind:
- Deutsch / Kommunikation
- Politik
- Sport
- Religion
Am Gisbert-von-Romberg-Berufskolleg wird der berufsbezogene Lernbereich neben Wirtschafts- und Betriebslehre in die Stundenplanfächer: Technologie im Lernfeld (TLF), Technologische Übungen im Lernfeld (TÜLF) und Mathe im Lernfeld (MLF) unterteilt. Die Stundenplanfächer unterscheiden sich also von den Fächerbezeichnungen, die für das Zeugnis vorgesehen sind. Da wir lernfeldbezogen und fächerübergreifend unterrichten, werden die Zeugnisnoten also aus dem erteilten Unterricht nach Lernfeldern gebündelt. Das bedeutet, dass die berufsbezogenen Unterrichtsfächer an den Lernfeldern inhaltlich unterschiedlich intensiv beteiligt sind und sich daraus entsprechend in unterschiedlichen Anteilen die Note ergibt. Die prozentualen Anteile werden jährlich in den Bildungsgangkonferenzen festgelegt, wobei auf den Zeugniskonferenzen auch eine pädagogische Sichtweise eine leicht abweichende Tendenz möglich macht.
Hier eine Übersicht der Zeugnisfächer mit der Zuordnung der Lernfelder und Unterrichtsfächer:
1. Ausbildungsjahr
Zeugnisfächer | Stundenplanfächer | Zugeordnete Lernfelder |
Betriebsorganisation und Vermarktung | TLF | LF 1, LF 5 |
TLÜ | --- | |
MLF | LF 1, LF 5 | |
Fleischgewinnung | TLF | LF 2 |
TLÜ | LF 2 | |
MLF | LF 2 | |
Fleischverarbeitung | TLF | LF 3, LF 4 |
TLÜ | LF 3, LF 4 | |
MLF | LF 3, LF 4 |
2. Ausbildungsjahr
Zeugnisfächer | Stundenplanfächer | Zugeordnete Lernfelder |
Betriebsorganisation und Vermarktung | Wird im 2. Ausbildungsjahr nicht erteilt | |
Fleischgewinnung | TLF | LF 6 |
MLF | LF 6 | |
TÜLF | LF 6 | |
Fleischverarbeitung | TLF | LF 7, LF 8, LF 9 |
TLÜ | LF 11, LF 12, LF 13 | |
MLF | LF 7, LF 8, LF 9 |
Aus schulorganisatorischen Gründen wird es für sinnvoll gehalten, im Fach „Technologische Übungen in Lernfeld“ die Lernfelder 11-13 in die Mittelstufe vorzuziehen und nach Behandlung aller theoretischen Grundlagen erst in der Oberstufe die Lernfelder 7-9 zu behandeln.
3. Ausbildungsjahr
Zeugnisfächer | Stundenplanfächer | Zugeordnete Lernfelder |
Betriebsorganisation und Vermarktung | TLF | LF 10 |
TLÜ | LF 10 | |
MLF | LF 10 | |
Fleischgewinnung |
Wird im 3. Ausbildungsjahr nicht erteilt. Auf dem |
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Fleischverarbeitung | TLF | LF 11, LF 12, LF 13 |
MLF | LF 11, LF 12, LF 13 | |
TÜLF | LF 11, LF 12, LF 13 |
Aufgrund der geringen Schülerzahlen bei den Fachverkäuferinnen / Fachverkäufern im Lebensmittelhandwerk, Schwerpunkt Fleischerei, unterrichten wir diese Auszubildenden im ersten Ausbildungsjahr vollständig gemeinsam mit den Auszubildenden des Fleischerhandwerks. Da die Lernfelder und –inhalte identisch sind, ist dies völlig unproblematisch.
Im 2. Ausbildungsjahr unterrichten wir die Auszubildenden Fachverkäufer innen und Fachverkäufer in den Fächern „Technologie“ und „Technologische Übungen“ getrennt von den Auszubildenden Fleischerinnen und Fleischern. Alle anderen Unterrichtsfächer werden beiden Berufsgruppen in einer Klasse gemeinsam erteilt.
Im 3. Ausbildungsjahr werden diese beiden Berufsgruppen bisher vollständig getrennt voneinander unterrichtet.
Die betriebliche Ausbildung erfolgt nach der Ausbildungsordnung, die bei der Fleischerinnung in der Handwerkskammer Dortmund oder bei der IHK zu Dortmund erhältlich ist.
Informationen zur Begabtenförderung:
Um Auszubildende zu Höchstleistungen anzuspornen sei erwähnt, dass alle unter 25-jährigen Auszubildenden, die ihre Abschlussprüfung mit einem Notendurchschnitt von 1,9 (87 Punkte) oder besser bestanden haben, die Möglichkeit erhalten, sich um Stipendien für weitere fachbezogene berufliche Qualifikationen zu bewerben.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung stellt durch die Stiftung Begabtenförderung diese Mittel zur Verfügung, die für eine Stipendiatin / einen Stipendiaten bis zu 7200,- € betragen kann. Dieses Förderprogramm wird von der IHK betreut, welche die Auswahl der Kandidatinnen und Kandidaten übernimmt, über die Förderfähigkeit der Weiterbildungsmaßnahmen entscheidet und die förderfähigen Maßnahmebeiträge auszahlt.
Näheres hierzu recherchieren Sie bitte auf der Internetseite der IHK: https://www.ihk-nordwestfalen.de