In der dreijährigen Ausbildung lernt die/der Auszubildende, Arbeitsabläufe zu organisieren, den Personaleinsatz zu planen und standardisierte Gerichte zuzubereiten. Darüber hinaus werden die Qualität der Gerichte überwacht, Kosten kontrolliert sowie Werbung und Öffentlichkeitsarbeit betrieben. Alle Aufgaben dienen dem Ziel, das zentral vorgegebene Gastronomiekonzept umzusetzen.
Die Ausbildung in der Gastronomie verändert wegen der Arbeitszeit enorm das Privatleben. So sind Früh- oder Spätdienste sowie Wochenenddienste zu leisten. Dies hat durchaus auch Vorteile: Können doch so zusätzlich noch private Dinge außerhalb der Arbeit erledigt werden.
Die Ausbildung zur/zum Fachfrau/-mann für Systemgastronomie findet im dualen System statt. "Dual" bedeutet: der/die Auszubildende erhält die praktische Ausbildung im Betrieb und eine eher theoretische Ausbildung in der Berufsschule.
Die meisten Ausbildungsverhältnisse beginnen im Sommer. Nach der Hälfte der Ausbildung absolviert der/die Auszubildende eine Zwischenprüfung und beendet die Ausbildung mit der Abschlussprüfung nach drei Jahren.
Nach einem erfolgreichen Abschluss in der Systemgastronomie bestehen gute Chancen, einen Arbeitsplatz zu finden, denn die Zahl der systemgastronomischen Betriebe steigt stetig an.
Zur Anmeldung sind einzureichen:
- Anmeldeschein/unterschriebener Ausdruck der SchülerOnline-Anmeldung
- Kopie des letzten Zeugnisses
- Ausbildungsvertrag
- Aktuelles Passfoto
- Vollständige Kopie (Vorder- und Rückseite) des gültigen Personalausweises
Alle Informationen zu unserem Bildungsgang finden Sie nochmals hier kompakt zum Download: