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[Update: 21.03.2022: Ende der Pflicht zum Tragen einer Maske sowie Entfall der anlasslosen Selbsttests]

Ab Montag, 04. April 2022endet die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in den Innenräumen der Schule. Inbegriffen sind alle Unterrichts-, Klassen- und Fachräume sowie Sporthallen und das gesamte Schulgebäude. Ab diesem Tag müssen Lehrende und Lernende auch während des Unterrichts keine  Mund-Nase-Bedeckung mehr tragen. Das freiwillige Tragen von "Masken" bleibt allen in Schule Tätigen selbstverständlich unbenommen.
Darüber hinaus wird nach den Osterferien das Testverfahren an Schulen nicht fortgeführt