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Die Fachschule für Heilerziehungspflege ist der Teilbereich unseres Berufskollegs, an dem Heilerziehungspfleger:innen ausgebildet werden. Am Ende der Ausbildung erlangen Sie den Berufsabschluss "Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin/staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger".
Staatlich anerkannte Heilerziehungspfleger:innen arbeiten in den Arbeitsfeldern: Unterstützung im Wohnraum von Menschen in behindernden Lebenssituationen z.B. in der eigenen Wohnung, in Wohngruppen und Wohnheimen, Tagesförderstätten, Senioreneinrichtungen, Kinder- und Jugendpsychiatrie und Sozialpsychiatrie, Kindertageseinrichtungen und Schulen.

Heilerziehungspfleger:innen sind Fachkräfte im Sozial- und Gesundheitswesen, die pädagogische und pflegerische Kompetenzen integrieren. Sie unterstützen Menschen in behindernden Lebenssituationen in Bezug auf gesellschaftliche Teilhabe und Partizipation, Bildung und Pflege im Sinne einer „integrierten Multiprofessionalität“ zu assistieren und zu unterstützen. Ziel der Ausbildung ist die Befähigung, der selbstständigen und verantwortlichen pädagogischen und pflegerischen Arbeit mit Menschen aller Altersstufen in behindernden Lebenssituationen.

Zugangsvoraussetzungen
* Abschluss berufsqualifizierender Bildungsgänge von zweijähriger Dauer (z. B. Kinderpfleger:in, Sozialassistent:in) und Fachoberschulreife
    oder
* Abschluss der zweijährigen Berufsfachschule, Fachrichtung Sozial- und Gesundheitswesen und Fachhochschulreife, Abschluss Fachoberschule, Fachrichtung Sozial- und Gesundheitswesen
    oder
* Hochschul- bzw. Fachhochschulreife und 6 Wochen einschlägiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung in Vollzeit oder 240 Stunden in Teilzeit
    oder
* (Einschlägige) Berufsausbildung und Fachoberschulreife
    sowie
* Nachweis der persönlichen Eignung, der durch die Vorlage eines aktuellen erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses nach §30a BZRG zu erbringen ist. Dieses muss eintragsfrei sein und zum Beginn der Ausbildung in der Schule eingereicht werden. Das Ausstellungsdatum darf zu diesem Zeitpunkt drei Monate nicht überschreiten.

Hier finden Sie eine Übersicht zu den Zugangsvoraussetzungen in bildlicher Darstellung (Stand 01.03.2024).


Dauer
* 2+1/konsekutive Ausbildung: Zwei Jahre plus 1 Jahr Berufspraktikum
* praxisintegrierte Ausbildung: Drei Jahre Unterricht an zwei Wochentagen

Mögliche Abschlüsse
* Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin/ staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger (3 Jahre)
* Fachhochschulreife (mit zusätzlicher Prüfungsleistung und erfolgreichem Berufsabschluss)

Alle Informationen zu unserem Bildungsgang finden Sie nochmals hier kompakt zum Download:

 

Darüber hinaus können Sie sich diese Präsentation anschauen.

Mögliche Verkürzung bzw. Anrechnung:

Es besteht die Möglichkeit, die Ausbildungsdsauer durch Anrechnung von (fach-)hochschulischen Studienleistungen zu verkürzen. Voraussetzungen hierfür sind Vorerfahrungen im sozialen Bereich (240 Stunden) SOWIE mindestens 32CP in einem affinen* Studiengang bzw mindestens 64CP in einem bedingt affinen* Studiengang. Weitere Erläuterungen hierzu finden Sie hier sowie den entsprechenden Antrag.

Kontaktmöglichkeiten:

Nutzen Sie die allgemeinen Kontaktmöglichkeiten unseres Berufskollegs
oder schreiben Sie eine E-Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.